Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltung der Bedingungen
Für Rechtsgeschäfte mit Patienten gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn sie von der Praxis für Podologie Monica & Jörg Gehse GbR (nachfolgend Praxis für Podologie) schriftlich bestätigt werden.
Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Diese Bedingungen werden mit Auftragserteilung anerkannt und treten somit in Kraft.
Die Praxis behält sich Anpassungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, sofern dies erforderlich wird.
2. Terminvereinbarungen
Bei einer Terminabsprache mit der Praxis für Podologie kommt ein Dienstleistungsvertrag gemäß § 611 BGB zustande.
Termine können per Telefon (02271 5689628), oder persönlich in unserer Praxis Priamosstrasse 28, 50127 Bergheim vereinbart werden.
Im Interesse der nachfolgenden Patienten kann ein verspätetes Erscheinen die Verkürzung der Behandlungszeit zur Folge haben, es wird jedoch der volle Behandlungspreis gemäß Buchung berechnet.
3. Terminverschiebungen, -absagen und Ausfallgebühren
Die Praxis für Podologie ist eine reine Bestellpraxis und stellt für einen vereinbarten Termin eine Fachkraft zur Verfügung. Aus diesem Grund ist es in der Regel nicht möglich einen zu spät abgesagten Termin kurzfristig neu zu vergeben, dies gilt auch für gar nicht abgesagte Termine. Daher beachten Sie bitte: Terminabsagen und -verschiebungen müssen
- mindestens 24 Stunden vorher erfolgen.
- Dies kann
- per Telefon (02271 5689628),
- per Fax (02271 5687756),
- oder durch eine andere beauftragte Person erfolgen.
Während den Behandlungszeiten (Mo.-Do. 8.00-12.30 Uhr und 14.00-18.00 Uhr und Freitag 09.00-12.30 Uhr) ist eventuell das Telefon nicht besetzt, in diesem Fall und auch am Wochenende ist der Anrufbeantworter zu nutzen.
Wird der vereinbarte Termin nicht wahrgenommen ist eine Ausfallgebühr gemäß § 615 BGB in Höhe von € 20,00 zu entrichten.
Bei wiederholtem Nichterscheinen zu vereinbarten Terminen behält sich die Praxis für Podologie aus organisatorischen Gründen vor, bereits vereinbarte Folgetermine ersatzlos zu stornieren.
4. Behandlungspreise
Die Preise für Selbstzahler gelten jeweils bis zum Erscheinen einer neuen Preisliste. Die jeweils aktuelle Preisliste hängt am Empfang aus. Preisänderungen werden hier mindestens 2 Monate vorher angekündigt. Dies geschieht ebenfalls per Aushang am Empfang. Die Preise für Privatpatienten mit Verordnung orientieren sich am jeweils gültigen Satz der AOK Rheinland/Hamburg und werden in der Regel jährlich angepasst.
5. Podologische Behandlungen mit Heilmittelverordnungen
Eine podologische Behandlung auf Heilmittelverordnung beruht auf der rechtlichen Grundlage eines „Dienstleistungsvertrages für Heilleistungen“. Nicht eingehaltene Termine können nicht durch eine Unterschrift auf der Heilmittelverordnung abgegolten werden. Für die nicht eingehaltenen Termine fällt demnach die Ausfallgebühr nach Ziff. 3 dieser AGB an (§ 252 und §§ 611 ff BGB), welche durch den Patienten privat beglichen werden muss.
6. Zahlungen
Alle Behandlungspreise sind grundsätzlich sofort bar in der Praxis zu begleichen, EC-Kartenzahlung ist nicht möglich. Für Privatpatienten mit Verordnung, sowie für Selbstzahler besteht jedoch nach Absprache auch die Möglichkeit, die Behandlungen per Rechnung zu überweisen. Die Rechnungssumme ist sofort nach Erhalt der Rechnung auf unser Praxiskonto zu überweisen.
7. Hausbesuche
Hausbesuche können nur dann vereinbart werden, wenn es dem Patienten aufgrund einer krankheitsbedingten Unfähigkeit verwehrt ist die Praxis für Podologie aufzusuchen. Hausbesuche können nur im Rahmen der personellen und zeitlichen Möglichkeiten der Praxis für Podologie durchgeführt werden. Eine Verpflichtung seitens der Praxis zur Übernahme eines Hausbesuchs besteht nicht.
Wird der Patient zu einem vereinbarten Hausbesuchstermin nicht angetroffen ist eine Ausfallgebühr gemäß § 615 BGB in Höhe von € 20,00 zuzüglich einer Hausbesuchspauschale von derzeit € 10,00 zu entrichten.
8. Anfertigung von Hilfsmitteln
Wird die Praxis für Podologie von einem Patienten zur Anfertigung eines Hilfsmittels (Nagelspange, Orthose) beauftragt und dieses Hilfsmittel ist angefertigt worden, wird der Preis des Hilfsmittels auch dann fällig, wenn der Patient sich im Nachhinein gegen diese Therapie entscheidet.
9. Gutscheine und Gutscheineinlösung
Das Einlösen eines bei uns erworbenen Gutscheines ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Der Gutschein muss zum vereinbarten Termin mitgebracht werden. Bei Nichterscheinen zum vereinbarten Termin ist auch hier eine Ausfallgebühr gemäß § 615 BGB in Höhe von € 20,00 zu entrichten. Diese kann entweder von der Gutscheinsumme abgezogen werden oder bar bezahlt werden. Nicht eingelöste Gutscheine verlieren mit Ablauf von drei Jahren nach dem Ende des Jahres in dem der Gutschein ausgestellt wurde ihre Gültigkeit. Sollte der Gutschein eine Leistung und keine Summe beinhalten und in der Zwischenzeit eine Preisanpassung auf die gebuchte Leistung stattgefunden haben, ist die Differenz zu bezahlen. Die Summe eines Gutscheines kann nicht bar ausgezahlt werden, allerdings ist es möglich, dass eine andere als die bestimmte Person den Gutschein einlöst.
10. Datenschutz
An uns übermittelte personenbezogene Daten verwenden wir ausschließlich zum Zwecke der Bearbeitung Ihrer Anfrage oder der Abwicklung. Bei Patienten mit einer Heilmittelverordnung werden die personenbezogenen Daten lediglich zur Ausfertigung eines Therapieberichtes (Ihr Einverständnis vorausgesetzt) an den zuweisenden Arzt, sowie zur Abrechnung mit den Krankenkassen verwendet. Eine Weitergabe der Daten an unberechtigte Dritte ist ausgeschlossen.
Die Praxis für Podologie verpflichtet sich, Unterlagen, welche zur Vernichtung anstehen, nur durch autorisierte Unternehmen vernichten zu lassen.
11. Haftungsausschluss
Im Rahmen einer rechtlich korrekten und angemessenen Aufklärung wird der Patient über die während einer Behandlung möglicherweise auftretenden Folgen, Komplikationen und die durch den Patienten anzuwendenden Maßnahmen mündlich aufgeklärt. Eine Dokumentation erfolgt in der Karteikarte.
Eine Behandlung am Fuß erfolgt mit schneidenden und rotierenden Instrumenten, dabei kann es auch bei sorgfältigem Arbeiten zu Gewebsläsionen kommen.
Die Haftung der Praxis ist ausgeschlossen, wenn der Patient durch eine Dienstleistung zu Schaden kommt, die auf den vom Patienten fälschlicherweise oder unzureichend gelieferten Informationen beruht. Dies bezieht sich nicht ausschließlich, aber vor allem auf physische Bedingungen, medizinische oder medikamentöse Vorrausetzungen, Aktivitäten außerhalb der Praxis oder Nichteinhaltung der gegebenen Instruktionen und Informationen.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort der zu erbringenden Leistungen ist der Geschäftssitz der Praxis für Podologie Monica & Jörg Gehse GbR, Priamosstrasse 28, 50127 Bergheim.
Gerichtsstand ist das zuständige Amtsgericht für Bergheim/Erft.
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